Wenn Eltern Angst um ihre Kinder haben, muss der Staat sichtbar handeln

Aktuelles
, 1. Juli 2026

Gotha: Sicherheit von Kindern darf nicht erst Thema werden, wenn etwas passiert

Die wiederholten Vorfälle in Gotha, über die auch die lokale Presse berichtet hat, haben viele Eltern verunsichert. Im Mittelpunkt steht ein 42-jähriger Tatverdächtiger, der nach Medienberichten mehrfach im Umfeld von Kindern auffällig geworden sein soll. Unter anderem soll es zu einem Raubdelikt beziehungsweise einer Erpressung zulasten eines Kindes gekommen sein. Für Familien in Gotha geht es dabei nicht nur um einzelne Straftaten. Es geht um das Vertrauen, dass Kinder ihren Schulweg, Spielplätze und öffentliche Räume ohne Angst nutzen können.

Der BSW-Landtagsabgeordnete Sven Küntzel hat deshalb eine Dringlichkeitsanfrage an die Landesregierung gestellt. Seine zentrale Frage: Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um weitere Straftaten zu verhindern und das Sicherheitsgefühl von Kindern, Jugendlichen und Eltern wiederherzustellen?

Die Antwort des Thüringer Innenministeriums zeigt: Der Tatverdächtige ist identifiziert, gegen ihn laufen Ermittlungsverfahren. Außerdem wurden nach Angaben des Ministeriums eine Gefährderansprache durchgeführt und ein Platzverweis erteilt. Im Umfeld der betroffenen Schulen und Kindertagesstätten wurde die Polizeipräsenz durch lageangepasste Streifen- und Kontrollfahrten erhöht. Weitere im Umfeld bekannt gewordene Straftaten sollen priorisiert bearbeitet und der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden.

Das ist ein wichtiger Schritt. Aber es reicht nicht, auf dem Papier Maßnahmen aufzuzählen. Wenn Eltern berichten, dass „die Angst immer mitläuft“, dann ist das ein Alarmsignal. Sicherheit entsteht nicht allein durch formale Zuständigkeiten, sondern durch sichtbares, konsequentes und koordiniertes Handeln.

Aus Sicht des BSW muss gelten: Kinder, Jugendliche und Familien haben Anspruch auf einen öffentlichen Raum, in dem sie sich sicher fühlen können. Dazu braucht es eine enge Abstimmung zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendhilfe, Ordnungsbehörden und Stadt. Wenn ein Tatverdächtiger wiederholt auffällig wird, darf nicht jede Stelle nur für sich prüfen, sondern es braucht ein gemeinsames Lagebild und klare Verantwortlichkeiten.

Gleichzeitig ist Rechtsstaatlichkeit zu beachten. Niemand darf öffentlich vorverurteilt werden. Aber der Schutz möglicher Opfer, insbesondere von Kindern, muss für staatliche Stellen höchste Priorität haben. Der Rechtsstaat darf nicht erst dann handlungsfähig erscheinen, wenn bereits weiterer Schaden eingetreten ist.

Bemerkenswert ist, dass das Innenministerium selbst ein permanentes Monitoring für notwendig hält. Genau daran wird sich die Landesregierung messen lassen müssen. Monitoring darf nicht bedeuten, abzuwarten. Es muss bedeuten: Hinweise ernst nehmen, Entwicklungen dokumentieren, Schutzmaßnahmen nachschärfen und Eltern sowie Einrichtungen so informieren, dass Vertrauen wiederhergestellt wird.

Der BSW wird das Thema weiter begleiten. Wir erwarten, dass die Landesregierung transparent darlegt, ob die bisherigen Maßnahmen tatsächlich ausreichen, welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten geprüft wurden und wie Schulen, Kitas und Familien konkret unterstützt werden. Der Schutz von Kindern ist keine Nebensache. Er ist eine Kernaufgabe des Staates.

Sven Küntzel, BSW-Landtagsabgeordneter:
„Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass Hinweise ernst genommen werden und staatliche Stellen schnell, abgestimmt und sichtbar handeln. Wenn sich Familien auf Schulwegen, an Spielplätzen oder im Wohnumfeld nicht mehr sicher fühlen, darf die Antwort nicht nur lauten: Die Verfahren laufen. Dann braucht es konsequente Prävention, klare Zuständigkeiten und eine Kommunikation, die Vertrauen zurückgewinnt.“

Bild:  KI-generiert

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