Grundsteuer: Entlastung der Bürger ab 2027!
,Alexander Kästner (MdL): “Unser Gesetz entlastet die Bürgerinnen und Bürger - bei gleichzeitiger Erhaltung der Finanzkraft der Kommunen.”
Die BSW-Fraktion begrüßt die Zustimmung zum “Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform”. Dank der jetzigen Korrektur der Grundsteuer durch die Regierungsfraktionen CDU, BSW und SPD werden Thüringer Wohneigentümer und Mieter rechtssicher und spürbar entlastet - und zwar ab dem 1. Januar 2027 um durchschnittlich 26 Prozent.
Die aktuelle Grundsteuer belastet Thüringer Wohneigentümer und Mieter, im Gegensatz zu Eigentümern von Gewerbegrundstücken, über Gebühr - und zwar mit 52 Millionen Euro pro Jahr. Deshalb hat die Landesregierung unmittelbar nach Regierungsantritt die Reform in Angriff genommen und mit einem entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
Alexander Kästner, haushaltspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion:
“Das heute verabschiedete Gesetz entlastet die Bürgerinnen und Bürger auf rechtssichere und faire Weise um durchschnittlich 26 Prozent - bei gleichzeitiger Erhaltung der Finanzkraft der Kommunen. Wir senken die Steuermesszahl für Wohngrundstücke von 0,31 Promille auf 0,23 Promille, gleichzeitig heben wir den Wert bei Nichtwohngrundstücken aufkommensneutral von 0,34 auf 0,59 Promille an. Den damit verbundenen Verwaltungsaufwand hätten wir uns gerne erspart, wenn die Vorgängerregierung gehandelt hätte. Ausdrücklich bedanken möchte ich mich bei unseren Regierungspartnern und den Vertretern des Gemeinde- und Städtebundes. Bezeichnend ist dagegen mal wieder, dass die AfD gegen eine Entlastung der Bürger gestimmt hat.”